Subventioniert werden daher nur die vom SBFI berücksichtigten Ausbildungen wie eidgenössische Fachausweise und Diplome (Meistertitel). Es können nur Subvention von Ausbildungen beantragt werden, die vollständig vom Teilnehemer selbst finanziert wurden. Rechnungen und Zahlungsbelege (E-banking) müssen daher auf den Namen des Teilnehmers ausgestellt sein.
Bedingungen
- Berufsbeitrag ein Jahr vor und während der gesamten Dauer der Ausbildung zahlen
- Anwesenheitsquote von min. 80% an der Ausbildung
- Wer als PT (technisches Personal) beim Bureau des Métiers gemeldet ist, kann keine Subvention erhalten
Erforderliche Unterlagen
CFolgende Unterlagen müssen jedem Subventionsantrag beigelegt werden:
- Kopie der Rechnung für die Kursgebühr und/oder die Prüfung
- Nachweis über die Zahlung der Kursgebühr und/oder Prüfung (Bank- oder Postkonto des Mitarbeiters)
- Kopie der Bescheinigung über die Kursteilnahme
- Kopie des Ergebnisses der Abschlussprüfung (bestanden und/oder nicht bestanden)
→ Die Anträge müssen mit den Dokumenten im PDF-Format an folgende Adresse geschickt werden: cppvs@bureaudesmetiers.ch
Dank der verschiedenen Hilfen und Subventionen (PBK, SBFI zu 50%,….) kann der Antragssteller, der alle geforderten Kriterien erfüllt, sehr stark subventioniert werden:
Branchen | PBK-Subvention nach Ausbildung | SBFI-Subvention | Gesamt erhaltene Subvention durch den Antragssteller |
---|---|---|---|
Holz- und Malerberufe | zwischen 40 und 90 % | maximum 50 % | ca. 90 % des Gesamtpreises der Ausbildung |
Gebäudetechnik | zwischen 40 und 60 % | maximum 50 % | ca. 90 % des Gesamtpreises der Ausbildung |
Elektrobereich | zwischen 10 und 20 % | maximum 50 % | ca. 65 % des Gesamtpreises der Ausbildung |
Metallbau | zwischen 25 und 30 % | maximum 50 % | ca. 80 % des Gesamtpreises der Ausbildung |